Neue Regelungen seit 24.11.2021

Für euren nächsten Besuch imTanzstudio braucht ihr zusätzlich zu den 2G Nachweisen noch ein negatives Testergebnis:

Als Tests gelten PCR Test, Schnelltest und Selbsttests vor Ort unter Aufsicht.

Von der 2G+ Regelung ausgenommen sind:

+ Kinder bis zum sechsten Geburtstag
+ Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen
+ noch nicht eingeschulte Kinder
+ Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

NEU: Seit 16.12.2021 sind von der 2G+ Regelung auch Personen ausgenommen, deren 3. Impfung (Booster) 15 Tage zurückliegt.

Von der 2G+ Regelung nicht ausgenommen sind Begleitpersonen. Bitte zieht die Kinder am Besten schon so an, dass sie sich unkompliziert umziehen können. (Am Besten Tanzsachen unter den Regen- oder Schneesachen.) Wenn die Kinder Hilfe brauchen, helfen wir ihnen natürlich.

Selbsttest im Tanzstudio unter Aufsicht:
Wenn ihr einen Selbsttest im Studio unter Aufsicht machen wollt, um die Kinder ins Studio zu begleiten, gebt uns bitte vorher Bescheid.
Bitte seid dann ca. 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn da und bringt den Selbsttest selbst mit.

Ihr wollt lieber online weitertanzen?

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Stunden online mitzumachen. Bitte meldet euch einfach kurz im Studio, am Besten per E-Mail, dann schreiben wir euch wie es online weiter geht.

E-Mail an: info@tanzbeweggrund.de